Digitale Betriebsprüfung
Gesetzeskonformer DatenschutzBei einer Betriebsprüfung hat der Betriebsprüfer laut § 147 Abs. 6 der Abgabeverordnung drei Möglichkeiten, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen:
Die NC&S Systems hilft Ihnen, die erforderlichen organisatorischen und technischen Grundlagen in Ihrem Unternehmen so auszurichten, dass diese den Anforderungen der GDPdU entsprechen. Sprechen Sie uns an! Die NC&S Systems ist Ihnen gerne behilflich, eine gesetzeskonforme Datenschutzorganisation aufzubauen. |
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